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AGB / fass-bier.de
Einsatz: Für die gemieteten Gegenstände ist -auch aus Sicherheitsgründen- nur der
bestimmungsgemäße Gebrauch zulässig. Alle Schutzvorrichtungen und Schutzvorschriften
sind einzuhalten.
Ausgabe: Alle Mietgeräte sind bei Mietbeginn in einwandfreiem, betriebssicherem und
sauberem Zustand. Der Mieter muß sich bei Übernahme des Mietgegenstandes von dem
einwandfreien Zustand überzeugen und die Vollständigkeit der Gegenstände und des
Zubehörs prüfen. Der Vermieter ist auf Wunsch bei der Prüfung behilflich.
Dauer: Der Tagesmietsatz gilt für bis zu 3 Tagen nach Abholung des Gerätes. Wird der
Mietgegenstand später als im Vertrag vereinbart zurückgegeben, so verlängert sich die
Mietzeit um jeweils voll zu berechnende Tagesmieten.
Rücknahme: Die Geräte sind grundsätzlich gereinigt zurückzugeben. Andernfalls wird die
Reinigung in Rechnung gestellt. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Mieter bei
Kraftstoffverbrauch bei den Maschinen entsprechend nachzutanken. Sollte er dies
versäumen, wird ihm der verbrauchte Kraftstoff in Rechnung gestellt.
Beschädigung: Der Mieter haftet für alle Beschädigungen des Mietgegenstandes, die
durch Vorsatz, Fahrlässigkeit, nicht bestimmungegemäßem Gebrauch oder andere von ihm zu
vertretende Umstände (z.B. Gebrauch durch Unbefugte) auftreten, es sei denn, die
Beschädigung beruht auf normalem Verschleiß. Der Vermieter bemüht sich, die Geräte immer
in gutem Zustand zu halten. Bei eventuellen Ausfällen stellt er Ersatz nach den gegebenen
Möglichkeiten zur Verfügung. Er kann dafür aber nicht haftbar gemacht weden.
Diebstahl: Die Haftung für den Verlust der Mietsache trägt der Mieter. Der Mieter hat den
Mietgegenstand sorgfältig aufzubewahren, insbesondere gegen Diebstahl zu sichern und vor
Feuer und Witterungseinflüssen zu schützen.
Transport: Den Transport des Mietgegenstandes zum Mieter und zurück zum Vermieter
übernimmt der Mieter. Er übernimmt auch das Transportrisiko. Bei besonderer Vereinbarung
zwischen Vermieter und Mieter kann der Mietgegenstand, unter Verechnung einer
angemessenen Gebühr, dem Mieter zugestellt und wieder abgeholt werden. Lieferung und
Abholung erfolgen in jedem Fall auf Gefahr des Mieters. Von dieser Haftung sind Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit seitens des Vermieters ausgeschlossen. Das Gerät muss bei
Abholung duch den Vermieter gut erreichbar, abholbar sowie transportbereit sein.
Andernfalls werden die Aufwendungen des Vermieters dem Mieter zusätzlich zu der
Transportpauschale in Rechnung gestellt.
Kaution: Bei Abholung des Mietgegenstandes kann vom Vermieter eine Kaution festgelegt
werden. Die Kaution wird dem Mieter unter Verrechnung des Mietzinses sowie etwaiger
Ansprüche des Vermieters bei Rückgabe des Mietgegenstandes erstattet. Die Höhe der
Forderungen des Vermieters wird durch die Kaution nicht begrenzt.
Absprachen: Absprachen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich auf dem Vertrag
festgehalten wurden. Mündliche Vereinbarungen sind gegenstandslos.
Kündigung: Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter einen
unsachgemäßen Gebrauch von dem Mietgegenstand macht oder den Mietgegenstand Dritten
ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters überläßt oder einen rückständige Miete trotz
schriftlicher Aufforderung zur Zahlung innerhalb von 24 Stunden nicht bezahlt. Im Falle
einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages hat der Vermieter das Recht, den
Mietgegenstand unverzüglich zurückzufordern. Wird der Mietgegenstand nicht innerhalb
von 24 Stunden zurückgebracht, so hat der Vermieter das Recht, den Mietgegenstand auf
Kosten des Mieters abholen zu lassen.
Service: 0341-58067464